- 1463 -

1274. April 12.

XX. Kal. Magii.

Heinrich, Herzog von Schlesien, bestimmt, dass Alle, welche innerhalb der Mauern Breslau's Häuser oder Gehöfte oder andere Besitzungen haben, ob sie Ritter, Kanoniker oder Ordensgeistliche seinen, die Collekte zum Bau der innerhalb der Gräben zu errichtenden Mauern nach der Schätzung des Vogtes und der Schöffen zahlen sollen.

O. Z., ausgefertigt durch Heyricus can. Wrat., Hofnotar.


Aus dem Or. mit dem S. des Herzogs und 2 Rücksiegeln (schreitender Adler). St.-A. A. 37 in Korns Breslauer Urkundenbuch 44. Aelterer Abdruck Henel Breslographia 37 mit der falschen Jahreszahl 1270. Das die Idus ignorirende Datum ist merkwürdig.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.